An der Papst-Johannes-Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet werden.
Wenn der Eindruck besteht, ein Kind habe Förderbedarf, kann ein Antrag zur Überprüfung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gestellt werden.
Eltern können diesen Antrag zur Eröffnung des Verfahrens bei der Grundschule in ihrem Wohnbereich stellen. Sie können den Antrag aber auch bei einer Förderschule stellen, die ihrer Meinung in Frage kommt.
Die rechtliche Grundlage ist dafür die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AOSF) im Schulgesetz NRW. (Link: www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Von-A-bis-Z/Ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-Foerderung-_AO-SF_/index.html)