Um unser Schwimmbad nutzen zu können, müssen die Lehrer regelmäßig ihre Rettungsfähigkeit auffrischen.
Nach den Regelungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport ist der Auffrischungszeitraum in Bezug auf Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe sowie der Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmen auf vier Jahre festgeschrieben, um beim Schulsport und Schwimmen eine technische und organisatorische Unfallvorbeugung zu gewährleisten. Die Lehrkräfte müssen u. a. jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Schwimmstätte in Not geratene Schüler/-innen erkennen, retten und wiederbeleben können.
Dies ist nun wie in den letzten Jahren auch für die nächsten Jahre sichergestellt.